Auf dieser Seite finden sie eine kleine Auswahl an

Wissenswertem über unseren Bootssport

 

Bundesministerium für Verkehr (BMV):

Sicherheit auf dem Wasser (Verkehrsregeln etc.)

 

Führerscheinfreiheit bis 15 PS

Die neue Regelung, nach der Boote bis zu einer Leistung von 15 PS (11,03 KW) ohne amtlichen
Sportbootführerschein gefahren werden dürfen, ist mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 in Kraft
getreten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht vorgesehen.

Die Regelung gilt auf allen Bundeswasserstraßen (binnen- wie seewärts) mit Ausnahme des Rheins.
Welche Wasserstraßen zu den Bundeswasserstraßen gehören, ist dem Bundeswasserstraßengesetz
zu entnehmen.

Im Binnenbereich gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren. Im Seebereich gilt das Mindestalter
von 16 Jahren erst ab einer Motorisierung von mehr als 3,68 KW/5 PS.
Es bleibt damit bei der bisherigen Regelung, nach der im Seebereich auch Kinder und Jugendliche Boote
bis 5 PS unter Aufsicht führen dürfen.

 

Weiteres Wissenswertes über den Bootssports zum Beispiel unter: